Blomberg Bogensport

Eine Abteilung des TV Blomberg von 1866

D E U T S C H E R  S C H Ü T Z E N B U N D  e.V.

Schießordnung für Bogenschießplätze (quelle http://www.dsb.de)

  1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung  und  der  Ausschreibung,  die er  durch  seine  Teilnahme  anerkennt, unterworfen. 
  2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch  ein  sich  unbeabsichtigt  lösender Pfeil  nicht  über  den  Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
  3. Beim  Auszug  des  Bogens  im  Spann  -und  Zielvorgang  muss  der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
  4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf  nur  geschossen  werden,  wenn  sich deutlich  erkennbar  in  Schussrichtung keine Personen in Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.
  5. Jedes   Schiessen   darf   nur   unter   Aufsicht   erfolgen. Den Weisungender Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
  6. Aufsicht   kann   jeder   volljährige und   erfahrene   Schütze   sein,   der   vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine   Aufsicht   darf   selbst   während   der   direkten   Aufsichtstätigkeit   nicht   am Schießen teilnehmen. Eine   zur   Aufsichtführung   ermächtigte Person   darf   schießen,  ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet.
  7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
  8. Schützen,  die  in  leichtfertiger  Weise  andere  gefährden,  sind  von  der  Teilnahme am   Schießen  auszuschließen und  vom  Bogenschießplatz zu verweisen!
  9. Personen,  die  durch  ihr  Verhalten  den  reibungslosen  und  sicheren  Ablauf  einer Veranstaltung  stören  oder zu stören versuchen, können vom  Bogenschießplatz verwiesen werden.
  10. Rauchen im und vor dem Aufenthalts bereich der Schützen ist verboten.


Der Verein haftet nicht für Personen - und Sachschäden, die seine Mitglieder oder Gastschützen bei der Verwirklichung des Vereinszwecks und in Erfüllung von Aufgaben im Vereinsinteresse verursachen oder erleiden. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich und bei Verstößen für den Schaden haftbar .


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