Blomberg Bogensport

Eine Abteilung des TV Blomberg von 1866

Platzordnung

des TV Blomberg Abteilung Bogensport


  1. Mit der Betretung des Parcours werden die Sicherheitsregeln akzeptiert und eingehalten.
  2. Die Benutzung des Platzes ist ausschließlich den Mitgliedern des Vereins vorbehalten.
  3. Das Zielen/Schießen auf Menschen und Tier ist verboten, wird polizeilich angezeigt und führt zum sofortigen Vereinsausschluss.

  4. Das Mitbringen oder Benutzen aller andersartigen Schuss- und Schleudergeräte als Pfeil und Bogen ist verboten und wird mit polizeilicher Anzeige sowie Vereinsausschluss geahndet.

  5. Das Schießen unter Alkohol-und/oder Drogeneinfluss ist verboten!

  6. Das Rauchen auf dem Trainingsgelände ist nicht erlaubt/gestattet

  7. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden (u.a. zu laute Gespräche nahe der Schusslinie)

  8. Sämtliche Abfälle (auch gebrochene Pfeile) sind selbst wieder mitzunehmen und zu entsorgen.

  9. Auf Sauberkeit auf dem  Parcourgelände ist zu achten.

  10. Gastschützen dürfen den Platz nur nach vorheriger Anmeldung beim Vorstand (eine Genehmigung desselben ist Voraussetzung) und danach ohne Ausnahme nur in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes benützen.

      
  11. Gastschützen entrichten eine Benutzergebühr von € 2.00/ Tag. Der Empfang dieser Gebühr ist im Schießbuch vom jeweiligen Empfänger (Vereinsmitglied) zu bestätigen.

  12. Mitgebrachte Haustiere sind während des Schießbetriebes anzuleinen oder es muss auf andere Weise sichergestellt sein, dass sie den Schießbetrieb nicht beeinträchtigen.



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